Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Fragen begleiten jede Personenvereinigung während ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit, angefangen mit der Unternehmensgründung und der Bildung von Kooperationen über Umwandlungsvorgänge bis hin zur Unternehmensnachfolge und –veräußerung.
Besonders hervorzuheben sind dabei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Kooperationen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebsführungs- und Betriebsverpachtungsverträge, Verkäufe bzw. Käufe von Unternehmen und Beteiligungen.
Wir beraten in diesem Zusammenhang bei der Wahl der optimalen Rechtsform und der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung unternehmensbezogener, steuerrechtlicher sowie erb- und familienrechtlicher Gesichtspunkte.